Datenschutz & EU AI Act aus einer Hand.

Zwei Regelwerke, ein Ansprechpartner: Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten und bringen gleichzeitig Ihre KI-Systeme in Einklang mit dem EU AI Act.


Datenschutz und KI-Regulierung greifen ineinander: Fast jede KI-Anwendung im Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten, damit gelten DSGVO und EU AI Act gleichzeitig. Wer beide Themen getrennt bearbeiten lässt, zahlt zweimal für dieselbe Bestandsaufnahme und riskiert widersprüchliche Ergebnisse.

Wir decken beide Regelwerke gemeinsam ab. Die Inventarisierung Ihrer Systeme, die Bewertung der Datenflüsse und die Dokumentation entstehen einmal und dienen beiden Zwecken. Das spart nicht nur Aufwand, sondern führt zu einer Dokumentation, die bei einer Prüfung tatsächlich zusammenpasst.

Beide Leistungen sind einzeln buchbar. Sinnvoll ist die Kombination immer dann, wenn Sie KI einsetzen oder einführen wollen, was inzwischen auf die meisten Unternehmen zutrifft, oft ohne dass es der Geschäftsführung vollständig bewusst ist.

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Im Bündel enthalten

  • Benennung als externer Datenschutzbeauftragter gegenüber der Aufsichtsbehörde
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: einmal erstellt, für beide Regelwerke nutzbar
  • Inventarisierung und Risikoklassifizierung aller eingesetzten KI-Systeme
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen für riskante Verarbeitungen
  • KI-Richtlinie und Governance-Struktur für Ihr Unternehmen
  • Schulungen: DSGVO-Grundlagen und KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Betroffene und Datenpannen

Warum getrennt teurer wird

Getrennt oder gemeinsam · 26 Sekunden · ohne Ton

  1. 01

    Dieselben Systeme

    CRM, Postfächer, HR-Software und dazu KI-Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot. Beide Regelwerke betreffen genau diesen Bestand.

  2. 02

    Zweimal erfasst

    Getrennt beauftragt läuft die Bestandsaufnahme zweimal über dieselbe Landschaft, einmal für die DSGVO und einmal für den EU AI Act.

  3. 03

    Ergebnisse weichen ab

    Unterschiedliche Beteiligte treffen unterschiedliche Annahmen. Bei einer Prüfung passen die beiden Dokumentationen nicht zusammen.

  4. 04

    Ein Durchgang

    Aus einer gemeinsamen Aufnahme entstehen Verarbeitungsverzeichnis und Risikoklassifizierung, beide auf derselben Grundlage und ohne Widerspruch.


Das Wichtigste in Kürze

Wann ist ein DSB Pflicht?In der Regel ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten oder bei besonders sensiblen Daten, unabhängig von der Anzahl.
Wann gilt der EU AI Act?Gestaffelt seit Februar 2025. Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) trifft alle Unternehmen, die KI einsetzen, auch reine Anwender.
Betrifft mich das als Anwender?Ja. Wer ChatGPT, Copilot oder ähnliche Werkzeuge betrieblich nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung und hat eigene Pflichten.
Was passiert bei Verstößen?DSGVO: bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. EU AI Act: bis 35 Mio. € oder 7 %. Maßgeblich ist jeweils der höhere Wert.
Wie lange dauert der Einstieg?Bestandsaufnahme und erste Bewertung typischerweise 2–4 Wochen, abhängig von Größe und Dokumentationsstand.

So läuft die Zusammenarbeit

01

Bestandsaufnahme

Welche Daten und welche KI-Systeme sind im Einsatz, inklusive der Werkzeuge, die niemand offiziell eingeführt hat.

02

Bewertung

Rechtliche Einordnung nach DSGVO und Risikoklassifizierung nach EU AI Act in einem Durchgang.

03

Umsetzung

Dokumentation, Richtlinien und Schulungen. Priorisiert nach tatsächlichem Risiko, nicht nach Checklistenlänge.

04

Laufende Betreuung

Neue Werkzeuge, neue Pflichten, neue Risiken: fortlaufende Begleitung statt einmaliger Bestandsaufnahme.


Häufige Fragen

Kann ich Datenschutz und EU AI Act auch getrennt beauftragen?

+

Ja, beide Leistungen sind einzeln buchbar. Die Kombination ist günstiger und führt zu konsistenteren Ergebnissen, weil Bestandsaufnahme und Dokumentation nur einmal entstehen. Wenn Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten haben, übernehmen wir ausschließlich die KI-Governance und arbeiten mit dieser Person zusammen.

Warum sollten DSGVO und EU AI Act zusammen bearbeitet werden?

+

Weil sie dieselben Systeme betreffen. Die Inventarisierung der eingesetzten Software, die Analyse der Datenflüsse und die Bewertung der Risiken sind in beiden Regelwerken erforderlich. Getrennt beauftragt entsteht diese Arbeit zweimal und die Ergebnisse widersprechen sich häufig, weil unterschiedliche Beteiligte unterschiedliche Annahmen treffen.

Wir setzen nur ChatGPT ein. Reicht das für eine Pflicht?

+

Für die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU AI Act: ja. Sie gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle, die KI-Systeme betrieblich einsetzen. Für die DSGVO kommt es darauf an, ob dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, was in der Praxis fast immer der Fall ist, sobald Mitarbeitende eigene Texte, E-Mails oder Kundendaten eingeben.

Was kostet die Zusammenarbeit?

+

Das hängt von Unternehmensgröße, Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten und dem vorhandenen Dokumentationsstand ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den Umfang und Sie erhalten anschließend ein Festpreisangebot mit klar abgegrenztem Leistungsumfang. Keine offenen Stundenkontingente.

Wie schnell können wir starten?

+

In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung. Die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter gegenüber der Aufsichtsbehörde erfolgt unmittelbar, die inhaltliche Bestandsaufnahme beginnt parallel.


Klarheit über Ihre Pflichten in 30 Minuten.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Pflichten aus DSGVO und EU AI Act für Ihr Unternehmen tatsächlich gelten und welche nicht.

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