Aufträge empfehlen.

Sie kennen Unternehmen, die KI einführen oder ihren Datenschutz ordnen müssen, und nennen uns den Kontakt. Erteilt uns ein solches Unternehmen innerhalb von 12 Monaten einen Auftrag und bezahlt ihn, erhalten Sie 10 Prozent des Nettobetrags.


Wie eine Empfehlung abläuft

  • →Sie nennen uns Unternehmen oder Einrichtungen, die Schulungen oder Beratung zu KI und Datenschutz brauchen könnten, wann und so oft Sie möchten.
  • →Bevor Sie uns einen Kontakt geben, fragen Sie die Person, ob wir sie ansprechen dürfen.
  • →Sie sagen dem Unternehmen offen, dass Sie für eine Empfehlung eine Vergütung erhalten.
  • →Gespräch, Angebot und Vertrag übernehmen wir. Sie haben keine Vollmacht, für uns zu verhandeln oder Verträge zu schließen.

Was Sie mitbringen

  • →Sie haben Kontakte zu Unternehmen, etwa aus Ihrem Beruf, einem Verband oder Ihrer Region.
  • →Sie sind bei dem Unternehmen, das Sie nennen, nicht beschäftigt, nicht für es tätig und wirken an seiner Einkaufsentscheidung nicht mit. Dasselbe gilt für eine Behörde oder einen öffentlichen Auftraggeber, für den Sie arbeiten.
  • →Wer in Anwaltschaft, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung tätig ist, darf nach seinem Berufsrecht keine Vergütung für die Vermittlung von Aufträgen annehmen (§ 49b Abs. 3 BRAO, § 9 StBerG, § 55 Abs. 2 WPO). Für diese Berufe kommt der Weg nicht in Frage.

Gut zu wissen

  • →Kannten wir einen Kontakt schon, entsteht keine Vergütung.
  • →Wir weisen weder Regionen noch Kundenkreise zu, und Sie dürfen auch andere Anbieter empfehlen.
  • →Für das Werben weiterer Personen, die uns Unternehmen empfehlen, zahlen wir nichts.
  • →Werbe-Mails, Anrufe oder Nachrichten an andere zu unseren Gunsten sind nur mit deren Einwilligung erlaubt (§ 7 Abs. 2 UWG). Geben Sie der Person lieber unsere Kontaktdaten.
  • →Empfehlen Sie uns öffentlich, etwa auf LinkedIn, kennzeichnen Sie den Beitrag bitte als Werbung.

Rahmen der Zusammenarbeit

Vertrag
Tippgebervereinbarung, ohne Vollmacht und ohne Pflicht zu einer Tätigkeit
Vergütung
10 Prozent vom Nettobetrag der Aufträge, die ein von Ihnen genanntes Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Meldung erteilt und bezahlt. Bei laufenden Mandaten zählen die ersten 12 Monatsbeträge. Die Einzelheiten stehen in der Tippgebervereinbarung, die Sie vor der ersten Empfehlung erhalten
Kosten
Die Teilnahme kostet nichts
Aufwand
So viel, wie Sie möchten
Für diese Rolle bewerben

Wo wir stehen

Die Chelmouh KI & Datenschutz UG (haftungsbeschränkt) ist seit dem 6. September 2026 im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Wittlich, HRB 48071). Wir bauen das Netzwerk jetzt auf, damit wir Kundenaufträge an Fachleute geben können, wenn Kunden sie uns erteilen.

Wie viele Aufträge wir vergeben werden, können wir heute nicht sagen. Wir sagen Ihnen deshalb weder eine Zahl von Aufträgen noch ein Einkommen zu.

Wir freuen uns über Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.